Erste-Hilfe-Anforderungen am Arbeitsplatz
First Aid & CPR New Brunswick
Wenn Sie einen Arbeitsplatz in New Brunswick betreiben oder leiten — Büro, Geschäft, Baustelle oder Fabrik —, verlangt das Gesetz, dass Sie genügend ausgebildete Ersthelfer in Ihrer Belegschaft haben, die im Notfall einem Kollegen helfen können.
Eine Arbeitgeberpflicht — um einem Kollegen zu helfen
Betriebliche Erste Hilfe ist keine Berufsqualifikation: Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, je nach Belegschaftsgröße und Risiko genügend Ersthelfer zu benennen und auszubilden, damit jemand sofort eingreifen kann, wenn ein Kollege verletzt wird. Die genaue Zahl und die Regeln hängen von den in New Brunswick geltenden Vorschriften ab.
Was das Gesetz in New Brunswick verlangt
Wie viele benannte Ersthelfer?
The requirement depends on workers per shift and whether the work is 'high hazard' (defined in Schedule A of the regulation). E.g. 2-25 workers per shift: non-high-hazard = 1 Basic-level first aider; high-hazard = 1 Intermediate-level first aider. Employers must also assess risks and provide additional supplies, services and facilities (s. 4(3)).
Als kanadische Provinz verfügt New Brunswick über einen eigenen Rahmen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, der für alle Arbeitsplätze zuständig ist.
Online training is recognized in New Brunswick; the practical portion of CSA levels is normally in person.
Besonderheiten
- 'High hazard work' is defined by reference to Schedule A of Regulation 2004-130, which raises the required first-aider level for the same headcount.
- Physicians, nurses and paramedics may act as first aiders without separate training.
- 2024 CSA harmonization: the former annual 6-hour refresher was removed in favour of triennial validity.
Warum es wichtig ist
Ein Notfall am Arbeitsplatz kann jederzeit eintreten. Wenn es soweit ist, hängt der Unterschied zwischen einem positiven Ergebnis und einer Tragödie oft davon ab, ob eine geschulte Person in der Nähe ist. Zertifizierte Ersthelfer in Ihrem Team zu haben ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung — es ist eine Investition in die Sicherheit Ihres Teams.
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Diese 16-stündige Erste-Hilfe-Ausbildung gemäß der Norm CSA Z1210-17 richtet sich speziell an Gesundheitsfachkräfte. Nach Abschluss erhält der Teilnehmer eine zwei Jahre gültige Zertifizierung, die den Anforderungen der Mittelstufen-Erste-Hilfe-Ausbildung nach CSA Z1210-17 entspricht. Die Kompetenzen werden jährlich aktualisiert und die Ausbildung muss alle zwei Jahre erneuert werden, um die Zertifizierung aufrechtzuerhalten. Angepasst für Krankenpfleger und Krankenpflegerinnen, stärkt sie die Sicherheit der Patienten in CHSLD und anderen Pflegeeinrichtungen.
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Nach erfolgreichem Abschluss dieser PRÄSENZ-Schulung in Erster Hilfe auf mittlerem Niveau mit einer Dauer von sechzehn (16) Stunden erhält der Teilnehmer eine gültige Zertifizierung, die den Anforderungen der «Mittelstufenausbildung in Erster Hilfe» gemäß der Norm CSA Z1210-17 entspricht.
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Dieses spezifische gesetzliche Zertifikat muss vollständig bei der zuständigen Stelle absolviert werden: WorkSafeNB.
WorkSafeNB maintains a list of approved training providers and any new applicant must obtain WorkSafeNB approval (implementing CSA standards). A non-approved provider cannot issue the recognized certificate; non-approved online training only complements.